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In mehreren Bundesländern Deutschlands bricht die Vogelgrippe aus. Die sogenannte Geflügelpest sorgt dafür, dass Tiere sterben. Entweder verenden sie durch die Influenza A-Viren oder sie werden als vorbeugende Schutzmaßnahme gekeult.
In NRW kam es dadurch zum Tod von 20.000 Mastenten (Dezember 2023), in Niedersachsen waren es 14.000 Puten (Dezember 2023), in Bayern 20.000 Puten (Januar 2024), in Schleswig-Holstein 11.000 Puten (Februar 2024) und letztlich starben sogar im Kölner Zoo zwei Puten (Februar 2024).
Gefährdet sind Geflügelnutztiere wie Hühner und Puten, Wassertiere wie Enten, Gänse und Schwäne und Wildvögel. Letztere sind es häufig, die die Erreger zu den Ställen tragen. Sie begünstigen, dass die Krankheit sich ausbreitet.
Die aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist daher meldepflichtig. Schnelles, konsequentes Handeln soll eine Ausbreitung verhindern. Wenn infizierte Wildtiere gefunden werden, herrscht Stallpflicht für alle Arten von Geflügel in der Nähe. Wenn ein infiziertes Tier in einem Geflügelstall auftritt, muss der ganze Bestand gekeult werden.
Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln, deren Ausscheidungen oder dem Verzehr infizierten Fleisches können sich in seltenen Fällen sogar Menschen und Tiere anstecken. Häufiger ist es allerdings so, dass wir die Krankheitserreger auf uns tragen und sie transportieren.
Im Umgang mit Geflügel müssen wir daher auf erhöhte Hygienemaßnahmen achten. Dazu gehört es sogar, die Anziehsachen zu wechseln, wenn der Geflügelstall betreten wird. Futter und Einstreu sollte man so legen, dass die Wildvögel nicht daran kommen.
Verwendete Artikel:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html, besucht: 16.02.2024
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/, besucht: 16.02.2024
https://www.agrarheute.com/tag/vogelgrippe, besucht: 16.02.2024