Abschussgenehmigung für Rodewalder Wolf verlängert

Am 22.02.2019 wurde der Abschuss des Rodewalder Wolfes durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht genehmigt. Trotz geeignetere Herdenschutzmaßnahmen konnten die Herden nicht vor dem Wolf geschützt werden., wodurch es zu mehreren Rissen von Nutztieren kam. Bis zu 40 Risse seien diesem Wolf seit Anfang April 2018 zuzuordnen.

Am 22.02.2019 wurde der Abschuss des Rodewalder Wolfes durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht genehmigt. Trotz geeignetere Herdenschutzmaßnahmen konnten die Herden nicht vor dem Wolf geschützt werden., wodurch es zu mehreren Rissen von Nutztieren kam. Bis zu 40 Risse seien diesem Wolf seit Anfang April 2018 zuzuordnen.

Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies kommentierte das Urteil: „Wir sehen uns durch diese Entscheidung in vollem Umfang in unserer Argumentation bestätigt. Der Rüde des Rodewalder Rudels hat nachweislich wiederholt Rinder gerissen, die durch den Herdenverband als ausreichend geschützt galten. Eine Entnahme ist zur Abwendung von Schäden in der Weidewirtschaft zwingend erforderlich.“

Abschussgenehmigung verlängert

Nun wurde die Abschussgenehmigung des Wolfes bis Ende März verlängert. Das niedersächsische Umweltministerium begründete die Entscheidung für die Verlängerung damit, dass die Gefahr weiterer Nutztiere weiterhin bestehe.

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